Es tut sich was ums Wellenbad herum.

Genau hier, ab hier und bis hier passiert es, sagen die Drei :-) LN vom 01.05.2012
Nach Jahren der Abstimmung, Verhandlung und baurechtlichen Planung wurden Betreiber und Investoren für eine vollständige Neugestaltung der Fläche unmittelbar hinter dem Brandungsbad mit dem Ziel "Hotelneubau" gefunden.
Dieser geplante Neubau eines Hotels, ebenso wie die Erweiterung des vorhandenen Hotels "Carat" werden erhebliche Veränderungen im Ortsbild und in der Gästestruktur bewirken.
Dabei galt es für uns abzuwägen zwischen einer Reihe von Risiken und Nachteilen und den positiven Zukunftsperspektiven für die Gemeinde.
Die FDP Grömitz hat sich für Modernisierung des Wellenbades und Neugestaltung mit Hotelansiedlung ausgesprochen.
Den
vollständigen Artikel der LN vom 01.05. d.J.
erreicht man durch anklicken.
In einem klaren Vortrag wurde dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2012 durch die beauftragte Planerin Frau Gabriele Teske ( http://www.stadtplanung-kompakt.de/über-uns/ ) erläutert was denn nun planungsrechtlich und tatsächlich erlaubt ist.
Dabei wurde klar, dass sich für das Gebiet des Gemeindekerns Grömitz sehr unterschiedliche Verhältnisse ergeben.
Auch direkt nebeneinander liegende Plangebiete werden manchmal gegensätzlich gehandelt.
Es kann unterschieden werden in 4 Kategorien:
a) Sondergebiet mit eigener Beherbergungsregelung
b) Beherbergungsbetriebe allgemein zulässig
c) Beherbergungsbetrieb ausnahmsweise zulässig
d) Beherbergungsbetrieb unzulässig
Sie können die rechtlichen Grundlagen diesem
Plan der dankenswerter Weise von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wird, entnehmen.
Dieser Plan ist ohne Genauigkeitsverlust vergrößerbar und enthält eine Unmenge an Einzelheiten, die es anzusehen lohnt.
Für Erläuterungen stehen wir gerne unter fraktion@fdp-groemitz.de zur Verfügung.
Grömitz ist mit Hotels und Ferienwohnungen gross geworden. Doch immer deutlicher treten Probleme im Zusammenleben zwischen Nachbarn auf.
LN vom 28.02.2012
Die Gepflogenheiten Einheimischer zur Vermietung von Ferienwohnungen und das geltende Baurecht passen nicht immer zusammen. B-Pläne sind ein schwer verständliches Papier mit hoher Bedeutung jedes Buchstabens und sind immer öfter erklärungsbedürftig.
Wir meinen, es gibt mehrere Hundert Fälle in Grömitz, auf die die in den LN geschilderte Problematik zutrifft. Im B.-Plan 87 kocht diese Situation hoch, weil man so etwas wie den Vorteil eines Gemeinderats-Mitglieds erkennen will.
Doch jeder, der offenen Auges in seiner Nachbarschaft herumsieht, findet Gästezimmer und Gästewohnungen in seinem allgemeinen oder auch reinem Wohngebiet.
Das ändert nichts an der Tatsache, daß Recht auch Recht bleiben muss und von Bebauungsplänen festgelegte Bestimmungen einzuhalten sind. Es muss trotz der Behördensprache transparent sein, wie eine Genehmigung für eine oder mehrere Ferienwohnungen erteilt oder abgelehnt wird.
Bauauschuss und Gemeinderat sollten daher auf verständnisvolleres Miteinander hinwirken und wenn das nicht möglich ist, eine rechtssichere Lösung für Grömitz finden, mit der alle leben können.
Uns scheint Nacharbeit in den Plänen erforderlich zu sein, um vollständige Klarheit darüber zu schaffen, was im jeweiligen Baugebiet denn nun wirklich möglich ist.
Bis dahin sind für besondere Umstände Anträge zu stellen, über die im Zweifel in Bauamt-Eutin, vor einem Gericht oder im Bauausschuss Grömitz rechtsverbindlich entschieden wird.
Grundsätzlich ist eine Nutzung als Beherbergungsbetrieb auf Antragstellung für die genehmigten Einliegerwohnungen z.B. des B-Plans 87 zulässig, wenn der Bauausschuss Grömitz dem baurechtlich zustimmt.
Dies trifft auch für die Eigentümer zu, deren Hauptwohnung privatrechtlich gegenüber der Gemeinde bindend zu nutzen ist. Auch diese können auf Antrag ihre Einliegerwohnung als Beherbergungsbetrieb genehmigen lassen.
Wer selbst mal einen Blick in den betreffenden B-Plan werfen will, kann das mit folgendem Link machen :
B-Plan 87 Grömitz
Nach öffentlicher Auskunft der Verwaltung ist mit erster Befassung zu dieser Problematik am Do. den 03.05.2012 im Bauausschuss zu rechnen, wahrscheinlich jedoch in nichtöffentlicher Sitzung, um Persönlichkeitsschutzrechte zu beachten.
In der Gemeinde und im ganzen Ostseeferienland ist ein Energiekontrolling eingeführt worden.
Gas, Wasser, Strom-Verbräuche werden monatlich erfasst und statistisch ausgewertet, um die Verbräuche zu senken und um frühzeitig zu erkennen, in welchen Liegenschaften Einsparungsmöglichkeiten bestehen.
Alle Zähler sind für die Verwaltung ständig einsehbar, Veränderungen somit leicht erkennbar. Unnötige Verbräuche sollen auch mit Hilfe von Bewegungsmeldern Benachrichtigungs sms in den verschiedensten Gebäuden vermieden werden.